AWW Wassertest Legionellen

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Produktbeschreibung

Ursache für gesundheitsschädliche Belastungen des Trinkwassers sind vor allem mikrobiologische Kontaminationen mit Legionellen.

Etwa 48 Legionellenarten bekannt. Die für Erkrankungen des Menschen bedeutsamste Art ist Legionella pneumophila. Diese Bakterien kommen weltweit in Oberflächengewässern, im Erdboden und in geringen Mengen auch im Grundwasser vor. Deshalb können sich auch in dem von Wasserwerken gelieferten Trinkwasser in geringem Umfang Legionellen befinden. Diese Bakterien können sich in Warmwasserbereitungsanlagen bei Temperaturen zwischen 30 und 45 Grad optimal vermehren. Das vorhandensein von Biofilmen und Ablagerungen sowie eine Stagnation des Wassers kann in den Wasserrohren zu erhöhten Legionellenkeimzahlen im Wasser führen.

Als Übertragungswege kommen sowohl die Inhalation von Aerosolen als auch eine Aspiration von legionellenhaltigem Wasser in Frage.

Eine Legionelleninfektion kann eine Legionellose mit Lungenentzündung (Legionärskrankheit) hervorrufen. Diese beginnt mit allgemeinem Unwohlsein, Kopf- und Gliederschmerzen, unproduktivem Reizhusten, Schüttelfrost, Temperaturanstieg auf 39-40 Grad C. Eine Legionelleninfektion ohne Lungenentzündung (Pontiac Fieber) führt zu einem grippeähnlichen Krankheitsbild mit Kopf- und Gliederschmerzen, Husten und Fieber.

Neueste Untersuchungen zeigen, dass jede sechste Trinkwasseranlage (16%) in deutschen Gebäuden eine zu hohe Legionellen-Konzentration aufweist. Als Grenzwert gilt der „technische Maßnahmenwert“, der bei 100 KBE* Legionellen /100 ml Trinkwasser liegt.

*KBE = Koloniebildende Einheiten

Wie läuft der Bestellvorgang ab?

Das Testerergebnis liegt nach ca. 14-25 Werktagen vor.

Auf dem Ergebnis sehen Sie auf einen Blick, ob und wie hoch Ihr Wasser mit Legionellen belastet ist.

Rechtlicher Hinweis: Die Entnahme aller Proben erfolgt durch den die AWW. Bei dieser Trinkwasseranalyse handelt es sich um eine orientierende Untersuchung, welche nicht auf der Grundlage der aktuellen Trinkwasserverordnung durchgeführt wird. Eine behördliche oder gerichtliche Anerkennung der Untersuchungsergebnisse ist ausgeschlossen.